Wer es mit den Senioren gut meint, muss jetzt und zwar rasch über klare Maßnahmen einer Pensionsreform, ohne Denkverbote, diskutieren! Als Senioren-Organisation werden wir diese notwendige Diskussion nicht verweigern, aber fordern Fairness in dieser Debatte ein!
Wahrheit über die Kosten
Derzeit schwirren „Milliardenzahlen“, die eine Pensionsreform bringen könnte, nur so durch die politischen Diskussionen! „Über weite Strecken wird diese Diskussion aber nicht fair geführt“, so Landesobmann LH a.D. Dr. Josef Pühringer!
Von den immer wieder genannten € 33 Milliarden Staatszuschuss für die Pensionen seien nur drei Viertel echte Pensionskosten, wenn man die Beamtenpensionen miteinbezieht, ohne diese noch deutlich weniger.
„Von den € 17,1 Milliarden, die der Staat bei den gesetzlichen Pensionen (ohne Beamten) zuschießt, sind fast € 3 Milliarden Leistungen für Rehabilitation und Gesundheitsvorsorge oder Sozialleistungen wie die Ausgleichszulage – diese Kosten verursachen nicht unsere Pensionisten und Pensionistinnen“, betont Pühringer.
Aber zugegeben, der staatliche Pensionszuschuss ist in Österreich höher als in vielen anderen Ländern, weil das tatsächliche Pensionsantrittsalter vom gesetzlichen wesentlich abweicht. So gehen in Österreich die Männer mit knapp 62 Jahren in Pension, statt mit 65 Jahren und die Frauen mit 60, statt mit 61 Jahren.
Würden alle bis zum gesetzlichen Pensionsantrittsalter arbeiten, brächte das dem Staat € 10 Milliarden jährlich. Natürlich ist das unrealistisch, weil es immer Personen geben wird, die aus Gesundheitsgründen oder aufgrund der Arbeitssituation frühzeitig in Pension gehen werden. Aber schon die Anhebung des tatsächlichen Pensionsalters um 1 Jahr brächte € 2,7 Milliarden!
Tatsächliches Pensionsalter zählt
Damit ist die Anhebung des tatsächlichen Pensionsalters das Rad, an dem man drehen muss, wenn man eine rasche Veränderung herbeiführen will.
Pühringer betont: „Es müsste doch möglich sein, dass wir in den nächsten 4 Jahren das tatsächliche Pensionsalter jeweils jährlich um ein halbes Jahr anheben – das wäre der Einstieg in den notwendigen Umstieg! Der Seniorenbund verweigert sich Reformen nicht, aber diese rasche Diskussion darf nicht nur unter dem Diktat der Staatsfinanzen stehen! Die Reformen müssen rasch angegangen werden, denn es geht auch um den Vertrauensschutz für die Seniorinnen und Senioren selbst. Sie müssen wissen, woran sie sind, was auf sie zukommt, womit sie rechnen müssen!“ so Pühringer.
Die Hinaufsetzung des tatsächlichen Pensionsalters von derzeit 62 auf 63, oder 64 Jahre, ist jedenfalls den Kürzungen der tatsächlichen Pensionen – direkt oder indirekt - vorzuziehen! Es darf ein Grundsatz nie außer Kraft gesetzt werden: Pensionistinnen und Pensionisten müssen von ihren Pensionen auch in Zukunft gut leben können. Der Seniorenbund warnt vor Kürzungen der Pensionshöhe, weil damit auch die Kaufkraft einer riesengroßen Gruppe (2,5 Millionen Seniorinnen und Senioren) spürbar geschwächt wird.
In diesem Zusammenhang muss man auch die immer wieder andiskutierte Erhöhung des Krankenversicherungsbeitrags für Senioren sehen. Ein Pensionist mit € 1.300,- monatlicher Bruttopension würde € 163,- jährlich mehr zahlen, ein Pensionist mit € 3.000,- monatlicher Bruttopension käme auf € 378,- jährliche Mehrbelastung.
„Natürlich sind neben der Umsetzung der Reformen - der Erhöhung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters - wichtige Begleitmaßnahmen zu setzen wie ein Altersarbeitsplatzmodell, denn 40 % der Senioren wechseln derzeit vom Krankenstand oder direkt aus der Arbeitslosigkeit in die Pension. Beispiel sollten hier skandinavischen Ländern sein,“ So Pühringer
Ebenfalls im Fokus muss die Stützung der privaten Vorsorge, die in Zukunft eine größere Rolle spielen wird, sein, und vor allem muss das Arbeiten in der Pension attraktiver gemacht werden. Der OÖ Seniorenbund spricht sich für eine vollkommene Befreiung vom Pensionsbeitrag und einer 20%ige Flat Tax für Arbeiten nach dem Pensionsantritt ab dem gesetzlichen Pensionsalter aus.
Abschließend betont Pühringer: „Man muss rasch die Diskussion führen. Dabei ist der entscheidende Hebel das tatsächliche Pensionsantrittsalter.“