Information zur AK-Wahl im März 2024
All jene, die geringfügig beschäftigt sind, sind nicht automatisch wahlberechtigt. Sie müssen bis spätestens 28. Jänner 2024 einen Antrag stellen, um bei der AK-Wahl 2024 ihre Stimme abgeben zu dürfen.
Der Antrag (Formular hier zum Download) kann folgendermaßen eingebracht werden:
- per Post an das AK-Wahlbüro (Volksgartenstr. 40, 4020 Linz)
- persönlich in jeder AK-Bezirksstelle und im AK-Wahlbüro Linz
- per E-Mail an akwahlbuero(at)akooe.at